Die GHS-CLP Kennzeichnung von Gefahrstoffen

 

Wenn Standflaschen mit gefährlichen Stoffen für Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden, müssen diese zuvor für sie verständlich gekennzeichnet werden.

Bei der vollständigen Kennzeichnung sind die zumeist vieldeutigen Gefahrenpiktogramme, Signalwort und die Gefahren- und Sicherheitshinweise (H-Sätze und P-Sätze) u. a. abzubilden. Dies ist für das schnelle Verständnis nicht optimal und als verlässliche Basis für eine Gefährdungsbeurteilung ungeeignet.


Standflaschen zum Handgebrauch können unter Beachtung der Vorgaben der TRGS 201 bzw. dem M060 des DGUV auch vereinfacht gekennzeichnet werden. Die Piktogramme für die physikalisch-chemischen und den Gesundheitsgefaheren sind dabei durch zusätzliche Kommentare in ihrer Bedeutung geschärft und statt der H- und P-Sätze sind die Expositionspfade der Gesundheitsgefahren in einem übersichtlichen Hinweis auf dem Kennzeichen abgebildet. Hierdurch ist es möglich, die Gefährdungen auf einem Blick auf dem Kennzeichen zu erkennen und auch bei unvorhergesehenen Ereignissen die notwendigen Schutzmaßnahmen situationsgerecht zu ergreifen.

Bild 1 Zuordnung der H- und EUH-Sätze zur GHS-CLP Kennzeichnung (TRGS 200) und zu ihrer Gefahrenhöhe (TRGS 600).


Bei Stoffgefahren, die über einen oder mehrere diskrete Aufnahmenwege (Expositionspfade) wirksam sind, sind diese im Rahmen der vereinfachten Kennzeichnung anzugeben.