Brand- und Explosionsschutz in der Schule

 
 

Explosionen gehören zu den schwersten Unfällen, die sich beim Arbeiten mit flüchtigen brennbaren Stoffen ereignen können. Alle Schulen sind nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, die Risiken beim Umgang mit diesen Stoffen im Hinblick auf mögliche Explosionsgefahren genau zu untersuchen zu beurteilen und möglichen Risiken durch die Festlegung von Schutzmaßmahmen entgegenzuwirken. Dabei sind die Vorsichtsmaßnahmen1, die generell beim Umgang mit Gefahrstoffen getroffen werden müssen:


  1. Mögliche Substitution gefährlicher gegen weniger gefährliche Stoffe und Verfahren,

  2. Minimierung der Stoffmengen auf dass notwendige Maß, 

  3. Erstellung einer Laborordnung,

  4. Unterweisung und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler

  5. Festlegung von Schutzmaßnahmen


grundsätzlich auch im Hinblick auf die Vermeidung von Explosionsrisiken hilfreich. Verbleibt ein Explosionsrisiko muss außerdem ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.


Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen:


  1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,

  2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,

  3. welche Bereiche in Explosionsschutzzonen eingeteilt wurden und welche Vorschriften hier gelten


In der Regel fehlen den Schulen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, um Explosionsschutzzonen in Bereichen außerhalb geschlossener Anlagen einzurichten. Es ist empfehlenswert innerhalb der Schulgebäude den offenen Umgang mit brennbaren Stoffen so zu gestalten, dass sich dabei keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann und deshalb keine Explosionsschutzzone außerhalb geschlossener Anlagen eingerichtet werden muss.


Die technischen Anforderungen die u. a. an Abzüge, Sicherheitsschränke, technische Belüftungsanlagen und an Anlagen der Gasversorgung gestellt sind, sind in den im Anhang aufgelisteten Regelwerken beschrieben oder zumindest dort zitiert. Diese Webseiten sollen den Schulen alle weiteren wichtigen Informationen über die Eigenschaften und die Prävention gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären geben und sie so bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Explosionsschutz unterstützen.



Hinweis:

Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen, die für den Brand- oder Katastrophenfall in Schulgebäuden getroffen werden müssen, sind vorausgesetzt. Hierzu zählt beispielsweise auch ein wirksames Alarm- und Informationssystem vom Typ „Suebox“

http://www.suebox.de

 

Einleitung

    1. Informationen zum sicheren Umgang mit flüchtigen brennbaren Stoffen und zum Erstellen des Explosionsschutzdokuments